Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, dass ein Vermieter das Recht hat einen Mieter abzumahnen, falls dieser Mietrückstände hat. Dabei geht es nicht nur um komplett ausstehende Monatsmieten, sondern auch um Mahngebühren, die bei einer zu späten Überweisung entstehen. „Üblich ist ein Fälligkeitsdatum zum dritten Werktag des neuen Monats“, erklärt Filor. Laut BGH (Urt. v. 05.10.2016, Az. VIII ZR 222/15) kommt es nicht darauf an, wann das Geld auf dem Konto des Vermieters verbucht an, sondern lediglich darauf, dass der Mieter am dritten Werktag die Miete überwiesen hat.
Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
Dienstag, 1. September 2020
Vorsicht vor Zahlungsrückständen
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