Ein Mietvertrag verpflichtet die Mieter nicht, in ihrem Mietobjekt auch immer anwesend zu sein. Selbstverständlich müssen sie aber den Pflichten nachkommen, die im Vertrag festgelegt sind. Dazu zählt auch das regelmäßige Zahlen der Miete, wie auch der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland bestätigt. „Es ist nicht möglich, die Miete zu reduzieren, egal wie lange man sich als Mieter oder Mieterin für einen längeren Zeitraum nicht in der Wohnung aufhält“, erklärt Thomas Filor. Dies gilt auch für alle anderen Posten, die beglichen werden müssen, so zum Beispiel Treppenhausreinigungen oder auch das regelmäßige Lüften der Räume. Befindet man sich also für einen längeren Zeitraum im Ausland, muss man sicherstellen, dass gelüftet wird. Hier muss der Mieter den Vermieter darüber in Kenntnis setzten, wer in dessen Abwesenheit Zutritt zu der Wohnung hat.
Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
Dienstag, 20. Oktober 2020
Mietvertrag verpflichtet nicht zur Anwesenheit
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