Die Kosten für einen Rauchwarnmelder können nicht als Betriebskosten auf die Mieter*innen umgelegt werden. Möglich sei laut Thomas Filor nur eine Mieterhöhung im Falle einer Modernisierung. Nichtsdestotrotz ist es gängige Praxis für Vermieter, die Kosten für die Beschaffung und Installation von Brandmeldern auf die Mieter*innen umzulegen. Etliche Gerichte haben in der Vergangenheit entschieden, dass Rauchmelder Sache der Vermieter*innen sind. Immer wieder ziehen Mieter*innen vor Gericht. Das Anmieten sowie Anschaffungskosten von Rauchwarnmeldern haben nämlich mit den Betriebskosten nichts zu tun.
Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
Donnerstag, 11. Februar 2021
Kosten für Rauchwarnmelder
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