„Eine Eigenbedarfskündigung kann oft ein großer Schock sein, vor allem in der jetzigen Pandemie-Situation“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Fordert der Vermieter oder die Vermieterin Eigenbedarf, ist ein Widerspruch nämlich nur seltenen Fällen möglich“. Ein Widerspruch ist aber möglich, wenn der Mieter alt oder krank ist, weil es sich dann um einen Härtefall handelt. „Mieter müssen schnell reagieren, da ein schriftlicher Widerspruch spätestens zwei Monate vor Ende der Kündigungsfrist beim Vermieter eingehen sollte“, so Filor. Zudem macht Filor auf die Option aufmerksam, sich von seinem örtlichen Mieterschutzverein beraten zu lassen.
Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
Donnerstag, 29. April 2021
Kündigung während der Pandemie
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