Viele Mieter wissen nicht, dass sie teilweise Kosten aus der Nebenkostenabrechnung, die sie betreffen, steuerlich geltend machen können. Hat der Vermieter beispielsweise die Fassade streichen lassen oder die Heizung warten, können Mieter diejenigen Kosten geltend machen, die auf sie fallen. 20 Prozent der Arbeitskosten rechnet das Finanzamt hier an. Allerdings nur bis zu einem Höchstsatz von 1200 Euro im Jahr. "Da können schnell ein paar hundert Euro zusammenkommen", erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg.
Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
Dienstag, 11. Mai 2021
Steuern sparen bei der Nebenkostenabrechnung
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