Dienstag, 17. August 2021

Baulandmobilisierungsgesetz tritt in Kraft

Derzeit erschwert der Senat in Berlin die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. In der vergangenen Woche wurde dazu eine neue Rechtsverordnung beschlossen. Darin wird die gesamte Stadt Berlin als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt definiert. Für Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in Bestandsgebäuden ab fünf Wohnungen braucht es eine behördliche Genehmigung. Ausnahmen sind beispielsweise ein Verkauf an Mieter. Interessant wird es sein, wie sich diese Maßnahme auf die angespannte Situation am Berliner Wohnungsmarkt auswirken könnte. Das kürzlich beschlossene Baulandmobilisierungsgesetz funktioniert auf Bundesebene und kann Standorte mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen. Diese Maßnahmen sind bis vorerst 2025 befristet.

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