Das Amtsgericht Tecklenburg (Az.: 13 C 171/20) hat entschieden, dass verdeckte Kellerfenster keine Mietminderung rechtfertigen. Die Tauglichkeit der Mietsache wird nämlich nicht beeinträchtigt, so das Amtsgericht. Der Keller sei lediglich dunkel. In dem vorliegenden Fall wollte Mieter einen Hobbyraum in seinem Keller einrichten. Die Fenster gingen aber zum Garten des benachbarten Grundstücks raus, sodass diese sich einen Sichtschutz davor bauten. Dadurch wurde das Fenster vom Hobbyraum verdeckt. Der Mieter forderte 10 Prozent weniger Miete. Der ausgebaute Kellerraum war ohnehin nicht im Mietvertrag als solcher aufgeführt.
Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen