Nachbarn müssen Kitas
im Wohngebiet akzeptieren
In
dieser Woche macht Immobilienexperte Thomas Filor auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Hessen (Az.: 3 B 107/17)
aufmerksam, laut dem Kinderlärm durch Kitas grundsätzlich zulässig ist und
Nachbarn dies akzeptieren müssen. „In der Vergangenheit gab es deutschlandweit
schon etliche Fälle, in denen Anwohner sich so vehement gegen den Bau von Kitas
gewehrt hatten, dass sie schlussendlich gegen die Baugenehmigung klagten“,
erzählt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Doch das zitierte Urteil legt
bei Kitas explizit fest, dass Anwohner kein Recht darauf haben, sich gegen
Baumaßnahmen aufgrund der persönlichen Lebenssituation zu wehren. „Das Baurecht
ist grundsätzlich grundstücksbezogen. Nachbarn müssen also laute und tobende
Kinder ertragen“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg weiter. In
dem in Hessen verhandelten Fall ging es um Bewohner, die gegen die
Baugenehmigung für eine Kindertagesstätte in ihrer Nachbarschaft geklagt hatten.
Geplant waren 66 Kitaplätze, durch die sie starke Einschränkungen befürchteten.
„Dabei fürchten viele Anwohner nicht nur eine ihres Erachtens nach unzumutbare
Lärmbelästigung, sondern auch Faktoren wie die eingeschränkten
Parkplatzmöglichkeiten“, so Filor. Die Anwohner argumentierten im speziellen
Fall, eine Kindertagesstätte sei in einem reinen Wohngebiet schlicht und
ergreifend nicht zulässig. Das Gericht in Hessen vertritt allerdings eine
andere Meinung: Sie seien nicht in der Position, die Rechtsmäßigkeit eines
Bauvorhabens – schon gar nicht bei dringend benötigten Kitas - anzuzweifeln.
Hierbei werden subjektive und persönliche Befindlichkeiten nämlich nicht mit
einbezogen. Zumal ist vor allem in Wohngebieten „die Einrichtung von
Kinderbetreuungseinrichtung objektiv geboten“. „Hierbei ist es wichtig zu
wissen, dass ein Gebietserhaltungsanspruch darauf beschränkt ist, jene Vorhaben
zu verhindern, die weder regelmäßig noch ausnahmsweise in einem Baugebiet
zulässig sind“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Kitas
mögen zwar Geräuscheinwirkungen hervorheben, rufen aber beispielweise keine
starken Umwelteinschränkungen vor“, bestätigt Filor abschließend das Urteil des
VGH Hessen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen