Donnerstag, 1. Februar 2018

Über die Schenkungs- und Erbschaftssteuer

„Dabei wird bislang nur wenig darüber diskutiert, dass der Wegfall der Einheitswerte weitreichendere Folgen hätte als nur die Grundsteuer“, meint Immobilienexperte Thomas Filor. Denn die Ermittlung der Schenkungs- und Erbschaftssteuer bei Immobilien erfolgt ebenfalls auf der Basis der Einheitswerte. Da Fachleute davon ausgehen, dass durch die stärkere Berücksichtigung der tatsächlichen Situation viele Immobilien „mehr wert“ sein dürften, stiegen demzufolge auch die steuerlichen Auswirkungen bei Vermögensübertragungen. Um ein Gefühl für die Größenordnungen zu bekommen: Der Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht e.V. schätzte vor wenigen Jahren, dass bis 2020 Schenkungen und Erbschaften mit einem Volumen von 2,6 Billionen Euro anstehen. Den Anteil an Immobilien bezifferte er mit einer Billion Euro. „Fallen die Einheitswerte, wonach es aussieht, und gelingt es nicht, eine moderate Lösung zu finden, könnten dem Staat so in den kommenden Jahren Milliarden an Mehreinnahmen bevorstehen - ganz zu Lasten der Bürger, die ohnehin unter den hohen Steuern leiden“, betont Filor außerdem.

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