Immobilienexperte Filor
erklärt, dass der Vermieter den Zugang zum Telefonanschluss im Mietshaus
gewähren muss
In
dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit
dem Thema Telefonverteiler im Mietshaus. „Für den Telefonanschluss ist im
Prinzip jeder Mieter zunächst selbst verantwortlich“, so Filor. „Aus diesem
Grund ist der Vermieter dazu verpflichtet, dem Mieter Zugang zum Telefonverteiler
des Hauses zu gewähren“, erklärt der Immobilienexperte aus Magdeburg und
bezieht sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Wedding
(Az.: 15a C 99/16). „Selbst, wenn bereits ein DSL-Anschluss in der Wohnung
vorhanden ist, muss der Vermieter den Zugang zum Telefonverteiler gewähren. Der
Mieter hat zu jeder Zeit ein Recht darauf, Zugang zum Hausverteiler zu erhalten,“
erklärt Immobilienexperte Thomas Filor weiter. In dem vor dem Amtsgericht
Wedding verhandelten Fall hatte ein Mieter eine Telekommunikationsfirma
beauftragt, sowohl einen Telefon- als auch einen DSL-Anschluss freizuschalten. Im
betroffenen Mietshaus befand sich der Telefonverteiler im Keller. Der Mieter
hatte keinen Schlüssel für den Raum. Zuvor hatte er einen Termin zur
Freischaltung mit der Telekommunikationsfirma vereinbart. Da sich der Techniker
am Tag des Termins verspätete, verpasste er den Vermieter, der ihm Zugang zum
Miethaus verschaffen sollte. Der Vermieter weigerte sich jedoch, auf den
Techniker zu warten, spätere Versuche scheiterten außerdem. „Unterdessen war
sich der Vermieter keiner Schuld bewusst, da er die Ansicht vertrat, die
Wohnung sei bereits mit einem DSL-Anschluss ausgestattet und es gebe einen frei
zugänglichen Etagenverteiler im 1. Obergeschoss des Mietshauses“, erklärt
Thomas Filor weiter. Das Amtsgericht war allerdings anderer Auffassung: Es sei unbedingt
notwendig und läge in der Verantwortung des Vermieters, einem Techniker zu jeder
Zeit den Zugang zum Hausverteiler zu gewähren. Eine Freischaltung über den Etagenverteiler
sei laut Gesetz nicht ausreichend. „Die gesetzliche Grundlage für dieses Urteil
besteht darin, dass Mieter freie Wahl haben, wenn es um den Internetanbieter geht“,
erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend. Dies geht
sogar soweit, dass wenn die Möglichkeit auf die Wahl des DSL-Anschlusses nicht
gegeben ist, eine Mietminderung von fünf Prozent möglich ist.
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