Das Jahr vergeht
schneller, als man denkt. Mit den jeweiligen Jahreszeiten ändern sich auch die
Zustände der Bäume. Was man mit oder - besser gesagt - ohne das Laub vom Nachbarn tun kann, weiß Immobilienexperte
Thomas Filor.
In
dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit
dem leidigen Thema „Laub vom Nachbarn“. „Laub vom Nachbarn kann in gewissen
Fällen Anspruch auf Ausgleich rechtfertigen“, sagt Immobilienexperte Thomas
Filor und bezieht sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az.: V
ZR 8/17). Dieses Urteil definiert klar die Beseitigung von Laub und wer für
dessen Kosten aufkommen muss. „Oft können Laub oder Nadeln vom Nachbarn auf das
eigene Grundstück geraten. Problematisch wird diese Angelegenheit, wenn dadurch
ein Reinigungsaufwand entsteht, also beispielsweise die Dachrinne verschmutzt
und verstopft ist“, so Thomas Filor weiter. In dem vor dem BGH verhandelten
Fall standen mehrere Bäume sehr nahe am Grundstück des betroffenen Nachbarn –
was dazu führte, dass die rechtmäßigen Abstandsgrenzen unterschritten wurden. Der
Nachbar verlangte nach vielen Jahren eine Entschädigung für die Schattenseiten
auf seinem Grundstück. Außerdem forderte er eine Kostenübernahme der
Reinigungskosten des Dachs bzw. der Dachrinne. Er bekam nur zum Teil Recht.
Nach Auffassung des BGH sei das durch den Schatten der Bäume fehlende Licht
kein Entschädigungsgrund. Des Weiteren habe der Kläger die Nichteinhaltung der
Grundstücksgrenze viel zu spät eingefordert. „Es gibt ein sogenanntes Nachbarrechtsgesetz,
von dem man Gebrauch machen kann. Allerdings muss man dies zeitnah tun, da es
eine Ausschlussfrist hat“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus
Magdeburg. In diesem Fall wurde die Nutzung des Grundstücks durch das Laub
jedoch über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtig, weshalb die Richter dem
Kläger einen Ausgleichsanspruch zusprachen. Es sei dabei aber nicht
entscheidend, ob das Laub von Bäumen stammt, die die Abstandsgrenze einhalten
oder nicht.
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