„Oft kommt es zwischen Vermietern und Mietern zu Klagen, da formale Voraussetzungen nicht eigehalten wurden. Dabei sind die Bedingungen, unter denen Mieterhöhungen vorgenommen werden können, gar nicht so komplex“, meint Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. So müsse die Mieterhöhung schriftlich und begründet mitgeteilt werden, wobei der Mieter der Erhöhung auch zustimmen muss. Allerdings kann er sich nur bei ebenfalls begründeten Fällen dagegen widersetzen, beispielsweise wenn die Kappungsgrenze überschritten wurde, die Miete also über die ortsübliche Miete steigt. Zudem steht dem Mieter eine Überlegungsfrist von mindestens zwei Monaten zu, ob er die Mieterhöhung annimmt. Seit dem Einzug muss die Miete dabei 15 Monate lang unverändert bleiben. „Innerhalb von drei Jahren darf die Miete dabei um maximal 20 Prozent angehoben werden. Eine Möglichkeit, die aber nur weniger Vermieter ausschöpfen, wenn das Mietverhältnis ansonsten stimmt“, so Filor.
Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
Donnerstag, 4. April 2019
Mieterhöhung muss schriftlich und begründet mitgeteilt werden
Labels:
Miete,
Mieter,
Mieterhöhung,
Mietverhältnis,
Thomas Filor,
Vermieter
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen