„Das hätte der Beklagte sicher nicht erwartet“, sagt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. So hat der BGH in Karlsruhe nun entschieden, dass ein Beklagter auch noch nach Jahren zu Schadenersatz verpflichtet werden kann und selbst dann, wenn keine Fristsetzung durch den Vermieter erfolgte. Im verhandelten Fall ging es um ein Mietverhältnis, das vor sieben Jahren bestand. Der Vermieter hatte wegen der Verletzung von Sorgfaltspflichten (Beschädigungen) gekündigt und Schadenersatz gefordert – allerdings ohne eine Frist zu setzen. Der Beklagte hatte sich durch zwei Instanzen gekämpft und war schließlich vor den BGH gegangen. Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschied, dass ein vom Vermieter wegen Beschädigung der Mietsache geltend gemachter Schadensersatzanspruch keine vorherige Fristsetzung zur Schadensbeseitigung gegenüber dem Mieter voraussetzt. „Auch wenn es in dem Verfahren nur um rund 5000 Euro ging, dürfte die Entscheidung wegweisend sein“, so Filor.
Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
Donnerstag, 18. April 2019
Schadensersatzforderung des Vermieters auch nach Jahren effektiv
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