„In den Herbst- und Wintermonaten kommt es immer wieder zu Stürmen, denen auch der ein oder andere Ast zum Opfer fällt. Landet dieser beispielsweise auf einem parkenden PKW, ist das Geschrei groß, wer die Kosten hierfür übernimmt“, sagt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Dabei hat der Bundesgerichtshof (BHG) hierzu unlängst ein Urteil gefällt. Das besagt dem Grunde nach folgendes: Erfüllt ein Grundbesitzer seine Sorgfaltspflichten, kann er für den herabfallenden Ast nicht haftbar gemacht werden. Der BHG argumentiert: „Selbst wenn der Baumbesitzer mehrmals im Jahr die Bäume auf schadhafte Äste untersucht hätte, hätte er im vorliegenden Fall den belaubten Ast nicht als entfernungswürdig ansehen müssen.“ Filor betont: „Dennoch empfehlen wir Grundstücks- bzw. Hausbesitzern grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung, die in solchen Fällen die Erstattungspflicht prüft und gegebenenfalls für den Schaden aufkommt.“
Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
Donnerstag, 2. Mai 2019
BGH beschließt Urteil zu Unfällen durch herunterfallende Äste
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