„Mieter müssen ihr Mietobjekt beim Auszug besenrein übergeben“, betont Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg und bezieht sich dabei auch auf Angaben des Eigentümerverein Haus & Grund Bayern. Besenrein bezieht sich nicht auf Instandsetzungsarbeiten oder Schönheitsreparaturen: Diese seien nur dann notwendig, wenn außerordentliche Schäden während des Mietverhältnisses entstanden sind. Diese können mit der Kaution verrechnet werden. Im Prinzip geht es laut Filor darum, das Mietobjekt so zu übergeben, wie man es erhalten hat. Dies beinhaltet Saugen oder Fegen sowie saubere Arbeitsplatten in der Küche und Sanitäranlagen.
Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
Dienstag, 7. Mai 2019
Besenreine Übergabe
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