„Prinzipiell sind Bauunternehmen vom Gesetz her dazu verpflichtet, ihre Bauherren mit einem klaren Bauvertrag zu versorgen. Dieser ist idealerweise transparent, verständlich, konkret und vollständig und enthält somit auch einen Fertigstellungstermin. In vielen Fällen wird das Projekt aber viel teurer als kalkuliert und bringt nicht einmal alle vereinbarten Standards mit“, erklärt Thomas Filor und bezieht sich dabei auch auf Angaben der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Alles muss im Bauvertrag klar definiert sein, auch die energetischen Standards, die verwendet werden sollen, sowie Schallschutz und Isolation. Dies sind nur Beispiele. Bauherren, die kein Risiko eingehen wollen, sollten daher immer auf die Details im Bauvertrag achten und auf Änderungen bestehen, bevor mit dem Bau begonnen wird“, so Thomas Filor.
Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
Dienstag, 14. Januar 2020
Bauvertrag sollte Fertigstellungstermin enthalten
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