Montag, 28. Dezember 2020

Steuerförderung bis 2021 für bezahlbaren Wohnraum

„Die Herstellungs- oder Anschaffungskosten dürfen 3000 Euro nicht übersteigen, aber ein Steuerimpuls dürfte erhebliche Wirkung zeigen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Die Bundesregierung plant nämlich eine Steuerförderung für den Bau bezahlbarer Wohnungen. Dies geht aus einem Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministerium hervor, über den nun das Kabinett beraten muss. Die Sonderabschreibungen sollen laut Bundesfinanzministerium für Objekte gelten, für die zwischen dem 31. August 2019 und dem 31. Dezember 2021 ein Bauantrag gestellt wurde. Ein solches Vorhaben wurde zuletzt im Rahmen des Koalitionsvertrages vereinbart. 

 

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