Dienstag, 5. Januar 2021

Isolierfenster müssen vom Vermieter veranlasst werden

Mieter haben hierzulande viele Rechte. Nichtsdestotrotz gibt es einige Entscheidungen seitens des Vermieters gegen die sich Mieter nicht wehren können. „Dazu gehört beispielsweise der Einbau von Isolierfenstern“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Da diese dem energetischen Zweck dienen, hat der Mieter kein Mitbestimmungsrecht.“ Schlussendlich sind Isolierfenster aber für alle beteiligten ein Vorteil: Während alte Holzfenster wenig energieeffizient sind, kann man mit neuen, besser isolierte Kunststofffenstern, auch als Mieter Kosten sparen. Des Weiteren bieten sie in Großstädten einen zusätzlichen Schutz vor Lärm, was die Immobilie enorm aufwerten kann. 

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