Unwetter können schwere Schäden am Eigenheim anrichten. Da sie im Sommer häufiger auftreten können, stellt sich im Schadensfall oft die Frage der Haftung – das betrifft vor allem Mietobjekte. Prinzipiell müssen Vermieterinnen und Vermieter Unwetterschäden beseitigen. Dazu zählen beispielsweise heruntergefallene Dachziegel oder entstandene Wasserschäden an der Immobilie. Eigentümerinnen und Eigentümer sind jedoch nur verantwortlich, wenn sie Schäden verursacht haben. Mieterinnen und Mieter sind schuldig, wenn sie beispielsweise bei längerer Abwesenheit die Fenster offen lassen und Feuchtigkeit und Nässe in die Immobilie gelangt. Hinzu kommt auch die regelmäßige Reinigung des Balkons und dessen Abfluss.
Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
Donnerstag, 24. Juni 2021
Unwetterschäden an der Immobilie
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