Wer
ist verantwortlich für die Beseitigung von Schnee und Eis?
Angesichts der immer niedrigeren Temperaturen,
macht der Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg auf die Regeln für
Mieter und Vermieter in der kalten Jahreszeit aufmerksam. „Jedes Jahr stellen
sich sowohl Mieter, als auch Vermieter die Frage, wer dafür verantwortlich ist,
Eis und Schnee zu beseitigen“, so der Immobilienexperte Filor. „Prinzipiell
tragen Hauseigentümer die Verantwortung für freie und sichere Gehwege. Das
heißt aber nicht, dass der Vermieter diese Pflicht nicht auch auf den Mieter
übertragen kann“, so Thomas Filor weiter. Dies muss jedoch auch deutlich im
Mietvertrag verankert sein – eine allgemeine Hausordnung reicht in diesem Fall
nämlich nicht aus. Laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) können in der
Hausordnung jedoch die Pflichten individuell konkretisiert werden. Der
sogenannte Winterdienst muss in den meisten Fällen unter der Woche zwischen
7.00 und 20.00 Uhr gewährleistet sein. Am Wochenende und an Feiertagen startet
der Winterdienst erst um 8.00 Uhr. „Den Winterdienst antreten muss man, wenn es
schneit. Dazu muss man den Gehweg unmittelbar vor seinem Haus von Schnee und
Eis befreien – und das mit einer Mindestbreite von einem Meter“, erklärt
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Bei Glatteis sei man zudem verpflichtet,
zusätzlich zu streuen, so Filor.
Des Weiteren ist es nicht möglich, sich
urlaubs-, geschäfts-, oder krankheitsbedingt vom Winterdienst freizumachen.
„Tritt einer dieser Fälle ein, muss man für Ersatz sorgen, denn derjenige, der
streut, haftet bei einem Unfall eines Passanten“, betont Thomas Filor.
Schließlich kann auch eine professionelle Firma oder der Hausmeister mit dem
Winterdienst beauftragt werden. Man sollte bei solchen Beauftragungen darauf
achten, dass diese auch die Haftung im möglichen Regress übernimmt. Im
Endeffekt ist es aber immer der Hauseigentümer, der sich täglich vergewissern sollte,
ob seine Immobilie gewappnet ist für einen Wintereinbruch. Abschließend rät
Thomas Filor sich darüber zu informieren, ob die Gehwege überhaupt für
maschinelle Schneebeseitigung freigegeben sind: „In Berlin ist dieses Thema
gerade präsent. Hier gibt es kleine Straßen, deren Gehwege nicht richtig
befestigt sind und Fahrzeuge erhebliche Schäden anrichten können“, so der
Immobilienexperte.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen