Weitgehend
unbemerkt verabschiedete das Bundeskabinett im vergangenen Jahr ein Gesetz zur Verhinderung
einer Immobilienblase. Dies ermöglicht der Finanzmarktaufsicht bei drohenden
Blasenbildungen die Kreditvergabe durch Maßnahmen wie eine Obergrenze oder eine
Mindesttilgung einzuschränken. Dies, obwohl selbst die Bundesbank der Meinung
ist, dass es für dieses Gesetz keine Gründe gibt. „Derartige politische Zeichen
fördern aus unserer Sicht eine Wahrnehmung, bei der der Besitz von Immobilien
immer weiter in Verruf gerät. Dies ist nun einmal der Schaffung von neuen
Wohnungen absolut abträglich. Mit fatalen Folgen, wie der Rückgang der
eingereichten Bauanträge zeigt“, meint Immobilienexperte Thomas Filor aus
Magdeburg. Denn wer wolle in einem derart angeheizten Klima mit übertriebenen
Finanzierungsregulierungen und Blasen-Fantasien beherzt investieren, während
gleichzeitig, wenngleich wirkungslos, eine einseitige Mieterpolitik in
Deutschland betrieben würde?
Freie Entscheidungen. Profunde Kenntnis des regionalen Marktes. Erfahrung. Das ist die Basis für Erfolg. In diesem Sinne wird das Emissionshaus Filor von Inhaber Thomas Filor bestens geführt. Denn Thomas Filor bereitet mit Charisma den Weg für die Weiterentwicklung des Unternehmens. Thomas Filor, gründete 1996 das Emissionshaus Filor. Seine Erfahrungen bringt er als Aufsichtsratsmitglied bei der Anhaltinischen Immobilienbeteiligungs AG und bei der Mitteldeutschen Capital Management AG ein.
Donnerstag, 11. Januar 2018
Gesetz zur Verhinderung einer Immobilienblase
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