Dienstag, 31. Juli 2018

Angaben zum Energiebedarf müssen bei Immobilienanzeigen genau sein

„Viele Menschen betrieben ihre Immobiliensuche online. Dabei müssen sie sich zunächst auf die gemachten Angaben des Vermieters oder Eigentümers verlassen. Doch vor allem beim Energiebedarf können diese Angaben sehr ungenau sein“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Nun entschied auch der Bundesgerichtshof (BGH) offiziell, dass Vermieter und Eigentümer dazu verpflichtet sind, Angaben zum Baujahr, zur Art des Energieausweises, zum wesentlichen Energieträger der Heizung, zum Energiebedarf oder -verbrauch sowie bei Wohngebäuden zu Energieeffizienzklasse zu machen. (AZ: I ZR 229/16, I ZR 232/16, I ZR 4/17). SO besagt es die Energieeinsparverordnung.

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