Der Bund hatte sich
klare Klimaziele für Immobilien bis 2020 gesetzt – diese können voraussichtlich
nicht erreicht werden
In
dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit
den Klimazielen der Immobilienwirtschaft. „In einer Anfrage seitens der FDP-Bundestagsfraktion
sollte der Status der energetischen Sanierung von Bundesliegenschaften geklärt
werden“, so Thomas Filor. Demnach werden die Klimaziele für den Wohnungsbestand
der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bis zum Jahr 2020 nicht
erreicht. Nichtsdestotrotz fehlen bisher genaue Zahlen und Bilanzen. Das liegt
daran, dass der Energetische Sanierungsfahrplan Bundesliegenschaften (ESB)
bisher noch nicht beschlossen wurde. „Die Grundlage für die Sanierung sind Liegenschaftsenergiekonzepte,
abgekürzt LEK. Die Erstellung dessen kostet viel Zeit“, erklärt der
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg weiter. Bis April 2018 wurden im
Sanierungsbereich rund 21 Millionen Euro investiert. Im Rahmen des Energieeinsparprogramms
Bundesliegenschaften (EEP) wurde der Wärmebedarf seit 2010 jährlich um rund 90
Millionen kWh und der Primärenergiebedarf um rund 120 Millionen kWh reduziert.
„Die EU-Gebäuderichtlinie gibt vor, dass ab 1. Januar 2019 alle neuen Nichtwohngebäude
der öffentlichen Hand, die von Behörden als Eigentümer genutzt werden als
Niedrigstenergiegebäude auszuführen sind. Ab dem 1. Januar 2021 kommen dann
alle neuen Gebäude mit hinzu“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg
weiter. Die Definition des Niedrigstenergiegebäudes liefert ein präzises Gebäudeenergiegesetz.
Ein Referentenentwurf dazu soll diesen Herbst verfasst werden. Fakt ist aber,
dass das bisherige Ziel einer Reduzierung des Wärmebedarfs der BImA-Gebäude bis
2020 um 20 Prozent nicht zu erreichen ist. „Natürlich gibt es noch weitere
Einsparziele, die eine Langzeitstrategie bis 2050 verfolgen. So soll der Primärenergiebedarf
der Bundesliegenschaften um ganze 80 Prozent verringert werden“, so
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.
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