Eine Mieterin zweifelte ihre Betriebskostenabrechnung an und forderte Einsicht in die Originale. Nachdem ihre Hausverwaltung ihr mitteilte, dass die Originale nicht mehr vorhanden sein, klagte sie und bekam vom Amtsgericht Konstanz Recht. Auch eingescannte Dokumente können die Originale nicht ersetzen. (Amtsgericht Konstanz, Urteil vom 06.06.2019 - 11 C 464/18).
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Dienstag, 15. März 2022
Originale der Betriebskostenabrechnung anfordern
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