Donnerstag, 17. März 2022

Vermieter haben das Recht auf fristlose Kündigung

Wenn ein Mieter zwei Monate hintereinander seine Miete nicht zahlt oder zu wenig bezahlt, kann er fristlos gekündigt werden. Übersteigt der fehlende Betrag eine Monatsmiete, wird es schwierig. So bestätigt es auch der Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 32/20), der hier in einem Urteil einem Vermieter Recht gibt. Ein sogenannter „erheblicher Rückstand“ kann zu einer Kündigung führen, denn sie gelten als Mietschulden. Die Miete muss in der Regel bis zum dritten Werktag eines Monats überwiesen sein. Laut Mieterbund kann man zwei Mal im Jahr Einspruch einlegen.

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